Bei der Durchführung von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen begleiten wir den Gerichtsvollzieher zu dem Schuldner. So sind wir bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie bei der Zwangsvollstreckung direkt an der Seite des Gerichtsvollziehers vor Ort und vertreten Ihre Interessen.
Durch gezieltes Nachfragen werden zusätzliche Pfändungsmöglichkeiten aufgedeckt. Weiterhin erhalten unsere speziell geschulten Mitarbeiter wichtige substantiierte Informationen.
Ermöglicht wird Ihnen diese Dienstleistung durch § 62 GVGA in Verbindung mit § 900 ZPO.